ToB Schadstoffsanierungs GmbH – Ihr Partner wenn es um die Beseitigung von Schadstoffen geht!

Im Laufe unserer Tätigkeiten als Bodenlegerbetrieb sind wir immer wieder auf verschiedene Schadstoffe gestoßen. Schadstoffe wie Asbest und KMF (Künstliche Mineralfasern), aber auch PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und PCB (Polychlorierte Biphenyle) finden sich oft in Wohngebäuden. Betroffen sind beispielsweise Fußböden, Tapeten, Fensterfugen und Holzverkleidungen. Im Sinne der Eigentümer und/oder Mietern saniert die Firma ToB GmbH sauber und sicher. Der Einsatz qualifizierten Personals und moderner Technik sorgt bei allen Beteiligten für Gewissheit, die Wohngesundheit in guten Händen zu wissen.

Die Firma ToB GmbH ist ein zugelassener Sanierungsbetrieb gem. TRGS 519 – Anlage 3.

  • Tel: 05921 7279632

Unsere Leistungen

Entfernung von Eichenprozessionsspinnern - Beprobungen auf Schadstoffe und Analyse in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Labor - Anfertigen eines Schadstoffkatasters - Schadstoffsanierungen geringen- und großen Umfangs nach TRGS 519 - Raumluftmessungen vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Messbetrieb

Fragen und Antworten

Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern bis herab zu 2 Mikrometern (1 Mikrometer entspricht einem Tausendstel Millimeter). Asbest ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar. Er weist eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich aufgrund seiner Bindefähigkeit mit anderen Materialien leicht zu Produkten verarbeiten. Wegen seiner besonderen Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Dazu zählen Platten für den Hochbau, Brems- und Kupplungsbeläge für Fahrzeuge, Dichtungen und Formmassen für hohe thermische oder chemische Belastungen.

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen mit hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern, durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell, Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.

Asbest wurde in Deutschland seit etwa 1930 in so großen Mengen wie kaum ein anderer Werkstoff verwendet. So betrug der Asbestverbrauch in den Jahren 1950 bis 1985 etwa 4,4 Millionen Tonnen. Asbest wurde zu weit mehr als 3.000 unterschiedlichen Produkten verarbeitet.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde Asbest vor allem bei der Herstellung von Baustoffen eingesetzt. Besonders in den 1960er und 70er Jahren sind in beiden Teilen Deutschlands eine Vielzahl von Gebäuden unter Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen – überwiegend Asbestzement – erbaut worden. Seit 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten.

Da Asbest vor dem Verbot oft in langlebigen Bauprodukten und anderen Anwendungen verwendet wurde, ist er noch heute in der Umwelt, dem Wohnumfeld, Wohnungen und Haushalten anzutreffen. Daher lohnt sich ein genauerer Blick auf die Verwendungen. Grundsätzlich unterscheidet man bei Asbest zwischen schwach- und festgebundenen Faserprodukten.

Bei schwach gebundenen Asbestprodukten beträgt der Asbestanteil meist über 60 Prozent; die Dichte liegt unter 1.000  Kilogramm pro Kubikmeter. Problematisch sind vor allem Produkte wie Spritzasbest, in denen Asbest schwach gebunden ist, da die Asbest-Fasern durch Erschütterung und Alterung leicht freigesetzt werden können. Spritzasbest enthält – je nach Art des Spritzverfahrens – 20 bis 40 Prozent Asbest beim Nass-Verfahren oder bis zu 90 Prozent Asbest beim trockenen Verfahren. Er wurde vor allem in Industriebauten und anderen Großbauten verwendet, unter anderem als Hitze- und Brandschutz an tragenden Stahl-Elementen. Oft ist er Grund für aufwendige Sanierungen.

Schwach gebunden kann Asbest auch in asbesthaltigen Putzen, Leichtbauplatten (Decken- und Wandplatten, Heizkörpernischen) und in Elektroinstallationen (Nachtspeicheröfen, Heizkesseln, Auskleidungen bei Elektrogeräten wie Toaster, Haartrockner, Bügeleisen) vorkommen. Auch in Nachtspeicheröfen wurde Asbest zur Isolation und zum Brandschutz eingesetzt.

Vinyl-Bodenbeläge vor allem aus den 1960er Jahren (Cushion-Vinyl-Beläge) können eine Asbest-Trägerpappe haben, die zu 90 Prozent aus schwach gebundenem Asbest besteht. Allerdings sind die Unterschiede zwischen verschiedenen Bodenbelägen selbst für Fachleute nicht einfach festzustellen. Die Cushion-Vinyl-Beläge können auf den ersten Blick leicht mit asbestfreien PVC-Fußböden mit Jutefilz-Unterseite verwechselt werden.

Weniger problematisch ist Asbestzement. Hier ist der Asbest bei einem Anteil von 10 bis 15 Prozent und einer Dichte von mindestens 1.400  Kilogramm pro Kubikmeter fest gebunden. Anwendung fand Asbestzement in Produkten wie Dach- oder Wellplatten, Rohre, Kabelkanäle und auch freistehende Formteile wie Blumenkästen und Gartenmöbel. Selbst Sommerrodelbahnen, Tischtennisplatten oder Minigolfbahnen können aus Asbestzement hergestellt sein.

Fest gebunden wurde Asbest vor allem in den 1960er Jahren auch in Bodenbelägen verwendet. In Vinyl-Asbest-Fliesen, den sogenannten Floor-Flex- oder Flex-Platten, sind etwa 15 Prozent Asbest enthalten. Hier besteht zusätzlich das Problem, dass schwarzbraune Bitumenkleber, die häufig verwendet wurden, ebenfalls asbesthaltig sein können. Soll neben den Floor-Flex- Platten auch die – möglicherweise asbesthaltige – Bitumenkleberschicht entfernt werden, sind spezielle Schutzmaßnahmen zu treffen, die über den bei der Entfernung fest gebundener Asbestprodukte vorgeschriebenen Schutz hinausgehen.

Von Asbestzement und anderen fest gebundenen Asbestprodukten geht keine Gefahr für die Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind und sie keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt werden. Kritisch sind Arbeitsverfahren, bei denen der Asbestzement zerstört oder mechanisch bearbeitet wird (bohren, sägen, schleifen, fräsen, brechen oder zerschlagen der Asbestmaterialien). Dies gilt auch für Arbeiten, bei denen Abrieb entsteht, wie Dampfstrahlen. Bei einem unsachgemäßen Vorgehen bei der Bearbeitung von Asbestzementprodukten können große Fasermengen freigesetzt werden. Ferner sind Asbestzementdächer nicht begehbar, da ohne zusätzliche lastverteilende Maßnahmen die Gefahr des Durchbrechens und Abstürzens besteht.

Oft tritt das Problem auf, dass heutigen Besitzerinnen und Besitzern einer Immobilie nicht bekannt ist, wo Asbest verbaut sein könnte, und daher bei Umbauten und Sanierungen Asbest freigesetzt werden kann. Viele Menschen erkennen Asbest im privaten Umfeld nicht mehr und ihnen ist die Diskussionen um den Werkstoff Asbest aus den Zeiten vor dem endgültigen Verbot nicht bekannt. Nur wer jedoch über Asbest Bescheid weiß, kann sich vor diesem nach wie vor sehr gefährlichen Werkstoff richtig schützen.

Für Asbestzementprodukte besteht – im Gegensatz zu schwach gebundenen Asbestanwendungen im Innenraum von Gebäuden – kein generelles Sanierungsgebot, weil durch die Sanierung in der Regel wesentlich mehr Fasern freigesetzt werden als vom eingebauten Produkt, solange es in Ordnung ist. Funktionstüchtige eingebaute Asbestzementprodukte gefährden nicht automatisch die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Notwendigkeit, zu sanieren und asbesthaltige Gebäudeteile zu entfernen, ergibt sich aus der Bewertung des baulichen und technischen Zustands des betreffenden Objektes. Diese Bewertung muss durch zertifizierte Sachkundige für Asbest nach Nr. 2.7 der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) erfolgen. Kostspielige Messungen von Asbestfasern in der Raumluft sind in der Regel nicht erforderlich und auch wenig aussagekräftig, weil sich hieraus keine unmittelbaren Maßnahmen ableiten lassen.

Ein intakter Fußbodenbelag etwa aus asbesthaltigen Floor-Flex- oder Flex-Platten stellt keine Gefahr für die Gesundheit dar, auch nicht bei normalem Gebrauch. Ist dieser Bodenbelag jedoch stark abgenutzt und beginnt er zu zerbrechen, sollte er fachgerecht entfernt werden. Werden solche Bodenbeläge entfernt, ist auch darauf zu achten, dass die häufig eingesetzten schwarzbraunen Bitumenkleber ebenfalls asbesthaltig sein können.

Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen. Dabei fallen auch gegebenenfalls erforderliche Vorbereitungen und Nebenarbeiten wie zum Beispiel das Entfernen einer Platte, das Bohren und Anbringen einer Verkleidung oder einer Regenrinne unter die ASI-Bestimmungen.

Der Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) geregelt. Sie ist auch von Privatpersonen einzuhalten. So ist die Freisetzung von Asbestfasern zum Beispiel durch Bohren, Sägen und Schleifen, Fräsen und Flexen sowie durch Hochdruckreinigung unbedingt zu vermeiden. Die Produkte oder belasteten Materialien dürfen nicht zerbrochen und müssen fachgerecht transportiert und entsorgt werden. Es sind Schutzanzüge und Atemschutzmasken zu tragen.

Für eine Beurteilung der Dringlichkeit einer Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte muss gemäß der TRGS 519 die für das jeweilige Bundesland gültige Asbestrichtlinie herangezogen werden. In diesen Asbestrichtlinien werden unter anderem Kriterien, die im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Asbestsanierung zu berücksichtigen sind, aufgeführt.

Die TRSG 519 schreibt auch vor, dass Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten (wie Spritzasbest) nur von Fachbetrieben mit Sachkundenachweis nach TRSG 519 durchgeführt werden dürfen und die zuständige Behörde eingeschaltet werden muss.

 

Im privaten Bereich können vor allem Heimwerkerinnen und Heimwerker und ihre Familien mit Asbest in Kontakt kommen, weil sie die von Asbest ausgehende Gefahr nicht erkennen oder nicht ausreichend über Schutzmaßnahmen informiert sind. Asbest im privaten Umfeld wird immer dann gefährlich, wenn Fasern freigesetzt werden und eingeatmet werden können. Dies kann bei verbauten Produkten dadurch passieren, dass sie abnutzen, im Zuge von Renovierungen entfernt werden oder besonderen Beanspruchungen ausgesetzt werden. Zu einer besonders hohen Freisetzung von Fasern kann es dann kommen, wenn asbesthaltige Bauteile bearbeitet (zum Beispiel angebohrt oder angesägt) werden, nicht sachgerecht ausgebaut oder entsorgt werden.

Wie oben erwähnt, würden eventuelle gesundheitliche Folgen nicht sofort erkennbar werden, sondern – wenn überhaupt – mit einer langen Latenzzeit. Im Umgang mit Asbestprodukten ist generell Vorsicht angeraten, allerdings ist auch Panik zu vermeiden. Einmalige geringe private oder häusliche Belastungen sind nicht mit hohen und ständig wiederkehrenden beruflichen Belastungen gleich zu setzen. Das dadurch bedingte Erkrankungsrisiko ist dementsprechend gering.

Das Deutsche Krebsforschungszentrums (dkfz) gibt zu den Risiken bei einer Asbestbelastung im privaten Bereich an, dass es oft schwierig ist zu beurteilen, ob es zu einer Faserfreisetzung gekommen ist und ob die Fasern eingeatmet wurden. Sicherheit über diese Frage könnte in einem solchen Fall nur eine sehr zeitnahe fachgerechte Messung der Faserkonzentration in der Umgebungs- oder Raumluft geben, die – um aussagefähig zu sein – an mehreren Tagen erfolgen muss und zudem teuer ist. Eine Material- oder Staubprobe untersuchen zu lassen ist dagegen einfacher und günstiger. Sie gibt eine eindeutige Aussage, ob das in Frage kommende Material tatsächlich asbesthaltig ist. Auf die Untersuchung von Asbestprodukten spezialisierte Prüf- oder Messinstitute können Materialproben auf ihren Asbestgehalt untersuchen und prüfen, ob es sich um festgebundene oder schwachgebundene Asbestprodukte handelt.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass über einen Zeitraum von Jahren Asbestfasern in hoher Konzentration freigesetzt und eventuell eingeatmet wurden, ist der erste Ansprechpartner der Hausarzt, der eventuell an einen Lungenfacharzt oder Spezialisten für Arbeitsmedizin überweist. In der Regel sind aber bei häuslicher Asbestbelastung weitere Vorsorgeuntersuchungen nicht angezeigt. Das Deutsche Krebsforschungszentrum gibt in diesem Zusammenhang an, dass die Ärzte zusammen mit den beteiligten Personen das Risiko lebenslanger Vorsorgeuntersuchungen (somit auch wiederholter Röntgenaufnahmen mit einhergehender Strahlenbelastung) gegen das Erkrankungsrisiko durch Asbest abwägen sollten.

Die Umweltbehörden der Bundesländer und viele Kommunen stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit sehr nützliche Informationen über den Umgang mit asbesthaltigen Materialien zur Verfügung. In bereitgestellten Listen finden sich Informationen von Institutionen und Fachleuten in der Region. Auf den Internetseiten der jeweiligen Umweltbehörde sind sie meist unter dem Stichwort „Asbest“ zu finden.

Quelle und weitere Informationen:

Umweltbundesamt