Weniger problematisch ist Asbestzement. Hier ist der Asbest bei einem Anteil von 10 bis 15 Prozent und einer Dichte von mindestens 1.400 Kilogramm pro Kubikmeter fest gebunden. Anwendung fand Asbestzement in Produkten wie Dach- oder Wellplatten, Rohre, Kabelkanäle und auch freistehende Formteile wie Blumenkästen und Gartenmöbel. Selbst Sommerrodelbahnen, Tischtennisplatten oder Minigolfbahnen können aus Asbestzement hergestellt sein.
Fest gebunden wurde Asbest vor allem in den 1960er Jahren auch in Bodenbelägen verwendet. In Vinyl-Asbest-Fliesen, den sogenannten Floor-Flex- oder Flex-Platten, sind etwa 15 Prozent Asbest enthalten. Hier besteht zusätzlich das Problem, dass schwarzbraune Bitumenkleber, die häufig verwendet wurden, ebenfalls asbesthaltig sein können. Soll neben den Floor-Flex- Platten auch die – möglicherweise asbesthaltige – Bitumenkleberschicht entfernt werden, sind spezielle Schutzmaßnahmen zu treffen, die über den bei der Entfernung fest gebundener Asbestprodukte vorgeschriebenen Schutz hinausgehen.
Von Asbestzement und anderen fest gebundenen Asbestprodukten geht keine Gefahr für die Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind und sie keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt werden. Kritisch sind Arbeitsverfahren, bei denen der Asbestzement zerstört oder mechanisch bearbeitet wird (bohren, sägen, schleifen, fräsen, brechen oder zerschlagen der Asbestmaterialien). Dies gilt auch für Arbeiten, bei denen Abrieb entsteht, wie Dampfstrahlen. Bei einem unsachgemäßen Vorgehen bei der Bearbeitung von Asbestzementprodukten können große Fasermengen freigesetzt werden. Ferner sind Asbestzementdächer nicht begehbar, da ohne zusätzliche lastverteilende Maßnahmen die Gefahr des Durchbrechens und Abstürzens besteht.
Oft tritt das Problem auf, dass heutigen Besitzerinnen und Besitzern einer Immobilie nicht bekannt ist, wo Asbest verbaut sein könnte, und daher bei Umbauten und Sanierungen Asbest freigesetzt werden kann. Viele Menschen erkennen Asbest im privaten Umfeld nicht mehr und ihnen ist die Diskussionen um den Werkstoff Asbest aus den Zeiten vor dem endgültigen Verbot nicht bekannt. Nur wer jedoch über Asbest Bescheid weiß, kann sich vor diesem nach wie vor sehr gefährlichen Werkstoff richtig schützen.